Art. 262 OR: Vermieter MUSS Untermiete bewilligen, ausser (a) Mieter weigert sich Konditionen offenzulegen, (b) Bedingungen sind im Vergleich zur Hauptmiete missbräuchlich, (c) Untermiete bringt dem Vermieter wesentliche Nachteile. Pure Ablehnung ohne Gründe ist nicht zulässig
Genau — gib ihm schriftlich: Name des Untermieters, Mietdauer, Mietzins (max. gleich wie deine Hauptmiete!). Plus die Verpflichtung, dass du für alle Schäden haftest. Damit hat er kaum eine rechtliche Grundlage zur Verweigerung.