Frage Nebenkostenabrechnung 2025 – darf der Vermieter das wirklich verrechnen?

claudia_h_sg

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1 Mai 2026
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Hoi zäme, ich habe gerade meine NK-Abrechnung 2025 erhalten und bin etwas ratlos. Auf der Liste stehen u.a. "Verwaltungsaufwand pauschal CHF 480", "Reparaturen Allgemein CHF 720" und "Gartenpflege CHF 380". Im Mietvertrag ist nur "Heizung, Warmwasser, Hauswart" erwähnt. Muss ich das alles akzeptieren oder kann ich das beanstanden? Hat jemand Erfahrung damit?
 

rene_b_zh

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1 Mai 2026
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Hoi zäme, ich habe gerade meine NK-Abrechnung 2025 erhalten und bin etwas ratlos. Auf der Liste stehen u.a. "Verwaltungsaufwand pauschal CHF 480", "Reparaturen Allgemein CHF 720" und "Gartenpflege CHF 380". Im Mietvertrag ist nur "Heizung, Warmwasser, Hauswart" erwähnt. Muss ich das alles akzeptieren oder kann ich das beanstanden? Hat jemand Erfahrung damit?
Generell gilt: Im Mietvertrag muss explizit aufgeführt sein, welche Nebenkosten verrechnet werden. "Reparaturen Allgemein" als Pauschale ist problematisch – das sind normalerweise Unterhaltskosten, die der Vermieter trägt. Verwaltungsaufwand kann zulässig sein, wenn er im Vertrag steht. Würde ich vom Mieterverband prüfen lassen.
 

makler_buchs

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1 Mai 2026
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Hoi zäme, ich habe gerade meine NK-Abrechnung 2025 erhalten und bin etwas ratlos. Auf der Liste stehen u.a. "Verwaltungsaufwand pauschal CHF 480", "Reparaturen Allgemein CHF 720" und "Gartenpflege CHF 380". Im Mietvertrag ist nur "Heizung, Warmwasser, Hauswart" erwähnt. Muss ich das alles akzeptieren oder kann ich das beanstanden? Hat jemand Erfahrung damit?
Ergänzend: Der Vermieter ist verpflichtet, auf Verlangen die Belege zur Einsicht offenzulegen (Art. 257b OR). Du kannst innerhalb von 30 Tagen schriftlich Einsicht verlangen. Wenn Positionen nicht im Mietvertrag stehen, sind sie grundsätzlich nicht geschuldet, auch wenn sie auf der Abrechnung erscheinen.
 

claudia_h_sg

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1 Mai 2026
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Ergänzend: Der Vermieter ist verpflichtet, auf Verlangen die Belege zur Einsicht offenzulegen (Art. 257b OR). Du kannst innerhalb von 30 Tagen schriftlich Einsicht verlangen. Wenn Positionen nicht im Mietvertrag stehen, sind sie grundsätzlich nicht geschuldet, auch wenn sie auf der Abrechnung erscheinen.
Vielen Dank, das hilft. Eine Frage noch: Ich habe die Abrechnung am 5. April erhalten. Bis wann muss ich genau reagieren?
 

rene_b_zh

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1 Mai 2026
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Vielen Dank, das hilft. Eine Frage noch: Ich habe die Abrechnung am 5. April erhalten. Bis wann muss ich genau reagieren?
30 Tage ab Erhalt für die Einsicht in die Belege. Für eine eigentliche Anfechtung gilt die einjährige Verjährungsfrist, aber je früher du reagierst, desto besser deine Position.