Wichtig: Eigenbedarfskündigung muss BEGRÜNDET sein. Du kannst die Kündigung anfechten (30 Tage) UND um Erstreckung ersuchen (max. 4 Jahre möglich, je nach Umständen). Schlichtungsbehörde ist erste Anlaufstelle, kostenlos :check:
Tut mir leid für die Situation. Wir hatten das vor 2 Jahren — Erstreckung um 12 Monate bewilligt bekommen, weil Kinder Schulwechsel und Mietmarkt schwierig. Mieterverband (MV) war unbezahlbar gut, kostet im Jahr 50-100 CHF Mitgliedschaft.
Eigenbedarf wird auch genauer geprüft, ob er tatsächlich »dringend« ist. Wenn der Vermieter andere Wohnungen frei hat oder den Eigenbedarf nur vorschiebt, kann die Kündigung als rechtsmissbräuchlich nichtig sein.