Generell gilt: Im Mietvertrag muss explizit aufgeführt sein, welche Nebenkosten verrechnet werden. "Reparaturen Allgemein" als Pauschale ist problematisch – das sind normalerweise Unterhaltskosten, die der Vermieter trägt. Verwaltungsaufwand kann zulässig sein, wenn er im Vertrag steht. Würde...