Ja, das Parlament hat sich auf Abschaffung geeinigt, Umsetzung wird Bundesrat in den nächsten 2 Jahren regeln. Folge: keine Eigenmietwert-Besteuerung mehr, aber auch keine Schuldzinsen-Abzug für Wohneigentum, und Unterhaltsabzüge fallen weg.
Praktische Implikation: Wer plant umfangreich zu sanieren, sollte das noch unter dem alten Recht machen (Unterhaltsabzug nutzen). Ab dem Übergang: Sanierungen werden teurer, weil nicht mehr abziehbar