Im Kanton SG (wie in den meisten anderen Kantonen) sind direkte Nachkommen vom Schenkungssteuer befreit :check: Also Eltern → Kinder steuerlich kein Thema. Aber: Meldepflicht beim Steueramt (Schenkungsvertrag aufsetzen lassen). Plus: Anrechnung bei späterer Erbschaft (Stichwort »Ausgleichung«).