Bin grad ziemlich frustriert Käufer hatte mündlich zugesagt, Verkaufsverhandlung war fast durch, jetzt sagt er ab. Kein schriftlicher Vorvertrag, nur Email-Verkehr. Habe ich rechtlich eine Handhabe?
Tut mir leid Reine Email-Zusagen sind in der Schweiz bei Immobilien NICHT bindend — Liegenschaftskaufverträge brauchen öffentliche Beurkundung. Ohne Reservationsvertrag (mit Reuegeld) hast du leider kaum Handhabe.
Bittere Lektion gelernt. Wir haben damals gleich gemacht und uns dann mit Reservationsvertrag abgesichert — 5'000 CHF Reuegeld, das hält manche Käufer auch ab, leichtfertig zuzusagen. Empfehle ich jedem